Eine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes ist „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“ (PsychThG § 1, Satz 2). Voraussetzung für eine Psychotherapie ist demnach, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und diagnostiziert wird.
Psychische Störungen können jeden treffen.
Aufgrund persönlicher Lebenserfahrungen sowie körperlicher oder genetischer Veranlagungen sind Menschen unterschiedlich anfällig für seelische Erkrankungen. In meiner Praxis behandle ich unterschiedliche psychische Störungen.
Hierzu zählen: Depressionen (Burn Out, Stressbedingte Erkrankungen), Ängste (Panikstörungen, Agoraphobien, Soziale Ängste, Krankheitsängste, Generalisierte Angststörung), Somatoforme Störungen (Somatisierungsstörungen, chronische Schmerzerkrankungen, Psychische Faktoren bei körperlichen Erkrankungen), Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Lebenskrisen (nach Trennung, Verlust eines geliebten Menschen, Kinderlosigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes).
Nähere Informationen zu psychischen Erkrankungen und deren Behandlung finden Sie u.a. beim Netz psychische Gesundheit von der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie und Psychiatrie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. sowie dem Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.